Hotel Zehnthof Cochem

AGB

AGB

1. Allgemeines

Diese Reise- & Zahlungsbedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages, den Sie − nachstehend „der Kunde” − mit dem Hotel ZEHNTHOF in Cochem ander Mosel als Reiseveranstalter − nachstehend „Hotel” − abschließen.

2. Vertragsabschluss, Zahlung

Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 30 % des Reisepreises. Der Rest-Reisepreis ist bei Anreise im Hotel in bar oder mittels EC- oder Krditkarte (Maestro, Master, Visa) fällig.

3. Rücktritt durch den Kunden / Stornobedingungen

3.1

Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Hotel.

3.2

Das Hotel wird versuchen, die Rücktritts-/Umbuchungskosten für den Kunden durch Belegung der Zimmer mit anderen Gästen so gering wie möglich zu halten. Die nachstehenden Entgelte der Rücktrittsbedingungen sind nur die höchst möglichen Forderungen.

3.3

In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen dem Hotel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des Hotels wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

  • a.   bis zum 31. Tag vor Anreise:   10% des Reisepreises
  • b.   ab dem 30. bis zum 21. Tag vor Anreise:   20% des Reisepreises
  • c.   ab dem 20. bis zum 12. Tag vor Anreise:   40% des Reisepreises
  • d.   ab dem 11. bis zum 3. Tag vor Anreise:   60% des Reisepreises
  • e.   ab dem 3. Tag und bei Nichtanreise:   90% des Reisepreises

3.4

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.

4. Änderungen, Umbuchungen

Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann das Hotel, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, akzeptieren und ein Umbuchungsentgelt für eventuelle Minderleistungen nach 2.3. erheben. Generelle Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Hotel Zehnthof - Stand: 01.12.2016